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· Private Krankenversicherung muss künstliche Befruchtung nur einmal finanzieren

   
Private Krankenversicherung muss künstliche Befruchtung nur einmal finanzieren

Private Krankenversicherung Das Landgericht Coburg und das Oberlandesgericht Bamberg erklärten, dass eine private Krankenversicherung die künstliche Befruchtung einer Frau grundsätzlich nur einmal finanzieren muss.

Eine Frau, die durch die künstliche Befruchtung auf Kosten der Versichertengemeinschaft bereits ein Kind zur Welt gebracht hatte, wollte auch die Kosten für eine zweite künstliche Befruchtung von ihrer Krankenkasse bezahlt haben.

Die Richter argumentierten, dass das Problem "Kinderlosigkeit" durch die Geburt des ersten Kindes grundsätzlich behoben sei und dadurch die Frau die Kosten für eine zweite künstliche Befruchtung selbst tragen müsse.


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   Informationen und Tipps zur privaten Krankenversicherung

Der Arzt nimmt sich für Privatpatienten mehr Zeit und kann gründlicher behandeln und beraten, denn die Behandlung von Privatpatienten bringt sofort solide Honorare (Ärzte dürfen für ihre Leistungen höhere Sätze berechnen). Bei Privatpatienten gelten zudem nicht die Verordnungsvorschriften und Budgets der gesetzlichen Krankenversicherung

Als privat Krankenversicherter kann man sich den gewünschten Schutz nach Wunsch und Bedarf selbst zusammenstellen. Für Selbstständige ist ein ausreichend hohes Krankentagegeld besonders wichtig. Dadurch wird bei längerer Krankheit das fehlende Einkommen ersetzt. Ab welchem Tag die Versicherung zahlt und die Höhe des Tagessatzes sind frei wählbar. Die Beamten hingegen benötigen kein Krankentagegeld. Auch bei langer Krankheit werden sie in der Regel vom Dienstherren versorgt.

Falls Versicherte im Rentenalter die Beiträge nicht mehr zahlen können, muss die private Krankenversicherung ihren älteren Kunden den so genannten "Standardtarif" anbieten. Er bietet ungefähr die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und darf nicht mehr kosten als der durchschnittliche Höchstbeitrag der Krankenkassen.

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